FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Ich habe Probleme mich einzuloggen.
Um User identifizieren zu können, setzt unser auf WordPress basierendes System sogenannte Cookies, die Informationen über das letzte Login, Usernamen und Passwort in Ihrem Browser auslesen und auch abspeichern. Sind die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser zu hoch eingestellt, kann das System keine Daten abspeichern, was zu Problemen beim Login führen kann. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, das Sicherheitsniveau bei den Standardeinstellungen Ihres Browsers zu belassen.
Ich habe mein Passwort geändert und kann mich nun nicht mehr einloggen.
Zur Serverentlastung benutzt unser Presseportal ein Cachesystem, das sich alle 15 Minuten updated. Sofern Sie Ihr Passwort geändert haben, sollten Sie daher 15 Minuten warten, bevor Sie sich mit dem neuen Passwort anmelden, da das System ansonsten unter Umständen noch kein Update durchgeführt hat.
Kann ich eine Pressemeldung abändern oder löschen ?
Ja, nachdem Sie sich im System angemeldet haben, können Sie unter http://www.presse-artikel.org Ihre eingestellten Meldungen ändern und auch löschen.
Warum wurde meine Pressemeldung nicht veröffentlicht ?
Wir geben grundsätzlich keine Auskunft über die Gründe einer Ablehnung, dies wäre aufgrund der Anzahl von nicht publizierten Meldungen zeitlich überhaupt nicht möglich. Häufige Gründe für eine Nichtveröffentlichung sind:
– Eine hohe Anzahl von Grammatikfehlern
– Nichteinhaltung der formellen und inhaltlichen Kriterien von Pressemeldungen
Darunter fallen z.B. Meldungen, die in ihrer Form und Aufmachung einer Werbeanzeige ähneln und ausschliesslich dem Zwecke der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen dienen. Oftmals werden in abgelehnten Meldungen auch die Pronomen Wir, Sie oder Uns verwendet, wie es üblicherweise in Kleinanzeigen geschieht. Pressemeldungen sollten jedoch immer in der dritten Person verfasst sein.
– Excessive Großschreibung
Meldungen, die eine excessive Großschreibung verwenden, sei es im Titel oder im Pressetext, werden nicht veröffentlicht.
– Wiederholtes Einstellen einer Meldung
– Zu kurzer Text
Eine Pressemeldung muß aus mindestens 1000 Zeichen bestehen, um veröffentlicht werden zu können.
– Fehlendes Firmenprofil
Ein häufiger Grund für eine Nichtveröffentlichung ist das fehlende Firmenprofil. Die Angabe der Anschrift des Unternehmens ersetzt nicht das Firmenprofil.
– Meldungen zu bestimmten Themen
Es gibt Themen, zu denen wir grundsätzlich keine Pressemeldungen veröffentlichen, darunter fallen unter anderem:
– Alkohol und Drogen
– Medikamente
– Zigaretten und Tabak
– Waffen
– Erotik und Pornografie
– gewaltverherrlichende Themen
– Glücksspiele und Spielcasinos